Eine der wichtigsten Aufgaben der Ortsvereinigungen des DRK ist die Mitwirkung bei der Gefahrenabwehr in der jeweiligen Gemeinde. Zur Abgrenzung dieser Einsätze von Katastrophenschutz- oder SEG-Einsätzen wird dieser Einsatztyp als "Örtlicher Einsatz" bezeichnet.
Konkret bedeutet das: Das DRK wird immer dann alarmiert, wenn eine bestimmte Schadenslage eingetreten ist. Nahezu immer findet der Einsatz dann gemeinsam mit der Feuerwehr statt, je nach Schadenslage wird auch der reguläre Rettungsdienst mitalarmiert. Auf der Zentralen Leitstelle des Kreises Groß-Gerau werden Pläne geführt, in denen jede einzelne dieser Schadenslagen aufgeführt und genau angegeben ist, welche Kräfte im betreffenden Fall zu alarmieren sind. Diese Pläne werden für jede Gemeinde des Kreises erstellt und heißen Alarm- und Ausrückordnungen, kurz AAOs.